Schritt 1 von 6Kostenlos, vertraulich, unverbindlich

Was ist Ihre Immobilie wert?

Yetkin HepaydinliErkin HepaydinliSie sprechen direkt mit der Geschäftsführung. Antwort innerhalb eines Werktags.

Für Wohnungen: Verkaufscheck mit WEG-Unterlagen-Durchsicht. Bericht in 7 Tagen nach Eingang Ihrer Unterlagen.

Erste Preisspanne sofort aus amtlichen Kaufpreisen, danach die persönliche Einschätzung. Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen?

  • Seit 1993 am Berliner Immobilienmarkt
  • Spanne sofort aus den Kaufpreisen des Gutachterausschusses
  • Einschätzung durch die Geschäftsführung, nicht durch einen Algorithmus
  • Berlin, Brandenburg und bundesweit

Lieber direkt sprechen? +49 30 467 268 118, Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr.

Für Berliner Eigentumswohnungen

Verkaufscheck mit WEG-Unterlagen-Durchsicht

Bericht in 7 Tagen nach Eingang Ihrer Unterlagen. Kostenlos und unverbindlich.

Wir verwalten selbst Eigentümergemeinschaften in Berlin und wissen, wonach Käufer und Banken fragen. Deshalb bekommen Sie von uns zwei Dinge schriftlich: eine Marktpreiseinschätzung Ihrer Wohnung und eine Durchsicht Ihrer WEG-Unterlagen.

Was wir auswerten

  • Protokolle der letzten drei Jahre
  • Hausgeld und Wirtschaftsplan
  • Erhaltungsrücklage
  • Beschlossene und anstehende Sonderumlagen und Maßnahmen
  • Hinweise auf Instandhaltungsstau

An diesen Punkten verhandeln Käufer und Banken häufig nach.

Was Sie uns geben

  • Protokolle der letzten drei Jahre
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Letzte Jahresabrechnung
  • Stand der Erhaltungsrücklage

Haben Sie die Unterlagen nicht zur Hand, erteilen Sie uns in Textform die Vollmacht, sie bei Ihrer Verwaltung anzufordern. Die Vollmacht gilt nur für die Anforderung der Unterlagen.

So läuft es

  1. Angaben

    Sie beschreiben oben Ihre Wohnung und setzen im letzten Schritt das Häkchen für den Verkaufscheck. Für Wohnungen in Berlin sehen Sie vorher eine erste Preisspanne auf Grundlage veröffentlichter Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin. Die Spanne ist eine Orientierung, kein Gutachten.

  2. Unterlagen

    Wir melden uns bei Ihnen. Danach senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder erteilen uns in Textform die Vollmacht, sie bei Ihrer Verwaltung anzufordern.

  3. Bericht

    7 Tage nach Eingang Ihrer WEG-Unterlagen haben Sie zwei Dinge schriftlich: eine Marktpreiseinschätzung Ihrer Wohnung und eine Liste der Punkte aus Protokollen, Rücklage und Wirtschaftsplan, nach denen Käufer und Banken erfahrungsgemäß fragen.

  4. Ihre Entscheidung

    Der Verkaufscheck verpflichtet Sie zu nichts. Einen Maklervertrag schließen wir erst, wenn Sie es möchten, und dann in Textform.

Unsere ZusageLiegt Ihr Bericht nicht 7 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen vor, zahlen wir Ihnen 100,00 EUR. Ob Sie uns danach beauftragen, spielt dafür keine Rolle. Vollständig heißt: Protokolle der letzten drei Jahre, aktueller Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage.
Was der Check nicht istWir werten die Unterlagen wirtschaftlich aus: Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen, geplante Maßnahmen. Ob ein Beschluss wirksam ist oder wie die Teilungserklärung auszulegen ist, prüfen wir nicht; solche Punkte markieren wir zur Klärung mit Notar oder Anwalt.

Für Häuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Grundstücke bleibt es bei der persönlichen Preiseinschätzung innerhalb eines Werktags.

Verkaufscheck anfordern

Wie der Wert entsteht

Drei Verfahren, eine Frage: Was zahlt ein Käufer?

Für Immobilien gibt es keinen Listenpreis. Der Wert ergibt sich aus dem, was vergleichbare Objekte in der Lage erzielt haben, aus den Mieten, die eine Immobilie einbringt, und aus dem, was Grundstück und Gebäude kosten würden. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschreibt dafür drei Verfahren. Welches im Vordergrund steht, hängt von der Immobilie ab.

Für eine Preiseinschätzung zum Verkauf nutzen wir dieselbe Logik, ergänzt um unsere Erfahrung mit Käufern in Berlin und Brandenburg: Wer kauft in dieser Lage, wie lange dauert es, und wo liegt der Preis, bei dem Interessenten tatsächlich einen Kaufvertrag unterschreiben?

Vergleichswert

Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet (§§ 24 bis 26 ImmoWertV). Das ist der Regelfall bei Eigentumswohnungen und bei Häusern in Lagen mit vielen Verkäufen. Entscheidend ist, wie gut die Vergleichsobjekte passen: Lage, Größe, Baujahr, Zustand.

Ertragswert

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien zählt der Ertrag. Aus der Miete abzüglich der Bewirtschaftungskosten ergibt sich der Reinertrag, der mit einem marktüblichen Zinssatz kapitalisiert wird (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Käufer rechnen hier mit Faktor und Rendite.

Sachwert

Wenn es kaum Vergleichsverkäufe gibt, etwa bei besonderen Einfamilienhäusern, wird der Wert aus Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung abgeleitet und an den Markt angepasst (§§ 35 bis 39 ImmoWertV).

Der Boden zählt immer mitDen Bodenwert ermitteln Gutachter vorrangig aus Vergleichspreisen oder mit einem angepassten Bodenrichtwert (§ 40 ImmoWertV). Den Bodenrichtwert Ihrer Lage finden Sie im Portal BORIS Berlin. Mit unserem Bodenwert-Rechner rechnen Sie daraus den Wert Ihres Grundstücks oder den Anteil Ihrer Wohnung aus.

Preisfaktoren

Was den Preis Ihrer Immobilie bestimmt.

Lage im Kleinen

Nicht nur der Bezirk, sondern Straße, Ausrichtung, Lärm, Anbindung und Nahversorgung. Zwischen zwei Straßen im selben Kiez kann der Preis deutlich abweichen.

Fläche und Grundriss

Eine belegte Wohnflächenberechnung schafft Vertrauen. Gefangene Zimmer, dunkle Flure oder fehlender Balkon kosten Käufer, die vergleichen.

Zustand und Modernisierung

Dach, Fenster, Heizung, Leitungen und Bad. Käufer rechnen anstehende Arbeiten gegen den Preis. Belege über erledigte Modernisierungen zahlen sich in der Verhandlung aus.

Energieeffizienz

Die Kennwerte des Energieausweises gehören in die Anzeige. Mit steigenden Heiz- und CO₂-Kosten achten Käufer und Banken stärker auf die Effizienzklasse. Mehr im Beitrag Energieausweis beim Verkauf.

Vermietung

Eine vermietete Wohnung erzielt meist einen anderen Preis als eine leere, weil Eigennutzer warten müssen und Anleger nach Miethöhe und Mietspiegel rechnen. Mehr im Beitrag Vermietete Wohnung verkaufen.

Rechtliche Lage

Lasten im Grundbuch, Wegerechte, Erbbaurecht, Denkmalschutz oder ein Erhaltungsgebiet verändern den Kreis der Käufer und damit den Preis. Mehr im Beitrag Grundbuch und Belastungen.

Einordnung

Preiseinschätzung, Gutachten oder Online-Rechner?

Alle drei Wege liefern eine Zahl, aber für unterschiedliche Zwecke. Für den Verkauf brauchen Sie einen Preis, den Käufer in Ihrer Lage zahlen. Für Gericht, Finanzamt oder einen Streit unter Erben brauchen Sie einen Verkehrswert, den ein Sachverständiger begründet.

Preiseinschätzung HEPAVerkehrswertgutachtenOnline-Rechner
WerGeschäftsführung, persönlichSachverständiger für ImmobilienbewertungAlgorithmus
GrundlageObjekt, Lage, Vergleichsverkäufe, KäufernachfrageVerfahren nach ImmoWertV, Ortsbesichtigung, UnterlagenStatistik ohne Besichtigung
KostenkostenlosHonorar nach Aufwandmeist kostenlos
Dauerein Werktagmehrere Wochensofort
Geeignet fürVerkauf, Vermietung, EntscheidungGericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Scheidungerste Orientierung

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert als der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Unsere Einschätzung ist eine Marktpreiseinschätzung und ersetzt kein solches Gutachten. Was ein Gutachten kostet und wann es sich lohnt, steht im Beitrag Was kostet ein Wertgutachten.

Selbst nachsehen: amtliche Quellen

Ablauf

So kommt Ihre Preiseinschätzung zustande.

  1. Angaben

    Sie beschreiben Ihre Immobilie in sechs kurzen Schritten. Bei Wohnungen und Häusern in Berlin sehen Sie schon nach Postleitzahl und Fläche Ihre erste Preisspanne aus den amtlichen Kaufpreisen. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei.

  2. Prüfung

    Wir sehen uns Lage, Bodenrichtwert, Vergleichsverkäufe und die aktuelle Nachfrage an.

  3. Einschätzung

    Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine begründete Preisspanne per E-Mail, bei Rückfragen ein kurzer Anruf.

  4. Auf Wunsch vor Ort

    Wollen Sie verkaufen oder vermieten, sehen wir uns die Immobilie an und schärfen den Preis. Verpflichtet sind Sie zu nichts.

Häufige Fragen

Fragen zur Preiseinschätzung.

Was kostet die Preiseinschätzung?

Nichts. Die Preiseinschätzung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein, uns mit dem Verkauf zu beauftragen.

Wer erstellt die Einschätzung?

Die Geschäftsführung persönlich, nicht ein Algorithmus. Mit der Adresse können wir Lage, Umfeld und Vergleichsverkäufe einbeziehen.

Wann erhalte ich das Ergebnis?

Innerhalb eines Werktags per E-Mail. Bei Rückfragen melden wir uns kurz telefonisch, wenn Sie eine Nummer angegeben haben.

Ist die Einschätzung ein Gutachten?

Nein. Sie ist die Marktpreiseinschätzung eines Maklers und kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Brauchen Sie einen Wert, der gegenüber Gericht oder Finanzamt belastbar ist, erstellt ihn ein Sachverständiger für Immobilienbewertung oder der Gutachterausschuss.

Welche Angaben brauchen Sie?

Objektart, Lage und ein paar Eckdaten. Ungefähre Angaben genügen, was Sie nicht wissen, lassen Sie frei. Die Adresse wird nicht veröffentlicht.

Welche Immobilien schätzen Sie ein?

Wohnungen, Häuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Grundstücke in Berlin, Brandenburg und bundesweit.

Wie genau ist eine Online-Bewertung?

Reine Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten und sehen die Immobilie nicht. Zustand, Grundriss, Ausblick, Lasten im Grundbuch oder eine laufende Vermietung erfassen sie kaum. Für eine erste Orientierung reicht das, für einen Angebotspreis nicht. Deshalb schätzt bei uns die Geschäftsführung persönlich ein.

Kann ich den Bodenwert selbst berechnen?

Ja, als Orientierung: Bodenrichtwert aus BORIS mal Grundstücksfläche. Der Bodenwert-Rechner übernimmt das, bei einer Eigentumswohnung auch mit Ihrem Miteigentumsanteil. Zum Bodenwert-Rechner

Welche Unterlagen helfen bei der Einschätzung?

Für die erste Einschätzung keine. Wenn Sie verkaufen möchten, beschleunigen Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis und bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen den Verkauf. Zur Checkliste

Ich überlege, zu vermieten statt zu verkaufen. Passt das hier?

Ja. Geben Sie im Schritt „Was haben Sie vor?“ einfach „Vermieten statt verkaufen“ an. Wir berücksichtigen das bei unserer Rückmeldung.