Gewerbeimmobilien · Commercial Leasing

Gewerbe vermieten und verkaufen.

Büro, Einzelhandel, Gastronomie und Hallen. Bei Gewerbeimmobilien entscheiden Mietvertrag, Nutzung und Zahlen. Gewerbevermietung (Commercial Leasing) und Verkauf betreut die Geschäftsführung selbst.

Was bei Gewerbe anders ist

Der Vertrag macht den Wert.

Für Gewerberäume gelten weniger zwingende Schutzvorschriften als für Wohnungen. Miethöhe, Laufzeit, Mietanpassung und Kaution sind weitgehend frei vereinbar, die Mietpreisbremse gilt nicht. Umso mehr kommt es auf den Mietvertrag an: Er bestimmt den Wert der Fläche und bei einem Verkauf den Preis des ganzen Objekts.

Verbreitet sind Indexmieten, die der Entwicklung des Verbraucherpreisindex folgen, und Staffelmieten. Ob eine Indexklausel wirksam ist, hängt bei Gewerbemietverträgen unter anderem von der Vertragslaufzeit ab (Preisklauselgesetz). Käufer und Banken prüfen das, weil davon die künftige Miete abhängt.

Bei der Vermietung zählt, ob die geplante Nutzung baurechtlich zulässig ist. Wird aus einem Laden ein Restaurant oder aus einem Büro eine Praxis, kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein. Das prüfen wir, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Beim Verkauf ist die Umsatzsteuer ein eigenes Thema. Der Verkauf eines Grundstücks ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). Hat der Eigentümer bei der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert, kommen eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) oder eine Option im notariellen Kaufvertrag (§ 9 Abs. 3 UStG) in Betracht, sonst kann eine Vorsteuerberichtigung folgen (§ 15a UStG). Die Beurteilung gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung, wir stellen die Unterlagen dafür zusammen.

Was wir vermieten und verkaufen.

Was wir übernehmen.

Vermietung (Commercial Leasing)

  • Mietpreis nach Lage, Zustand und Nutzung
  • Prüfung von Nutzungsart und Genehmigungen
  • Prüfung der Mieter mit Handelsregister, Konzept und Bonität
  • Mietvertrag mit Laufzeit, Index- oder Staffelmiete, Kaution und Übergabeprotokoll

Verkauf

  • Mieterliste und Gewerbemietverträge mit Laufzeiten und Optionen
  • Einordnung von Mieten und Ertrag
  • Datenraum für die Prüfung der Käufer
  • Abstimmung des Kaufvertrags mit dem Notariat

Technische Daten

  • Flächen nach Nutzungsarten
  • Bei Hallen: Deckenhöhe, Tore, Bodenlast und Zufahrt
  • Bei Gastronomie: Küche, Lüftung und Außenflächen
  • Energieausweis mit den Pflichtangaben für die Anzeige (§ 87 GModG, früher GEG)
ProvisionBei Gewerbeflächen zur Miete und beim Verkauf von Gewerbeimmobilien ist die Provision frei vereinbar. Wer sie in welcher Höhe trägt, vereinbaren wir vor Beginn schriftlich.

Ablauf.

  1. Gespräch

    Fläche, Nutzung, Ziel und Zeitpunkt klären: vermieten oder verkaufen.

  2. Angebot

    Miet- oder Preiseinschätzung und Auftrag mit klarer Provision.

  3. Vermarktung

    Exposé, Portale oder gezielte Ansprache, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten.

  4. Vertrag und Übergabe

    Mietvertrag oder Kaufvertrag beim Notar, Übergabe mit Protokoll.

Nutzungen im Überblick.

Büro und Praxis

Zuschnitt, Ausbau und Laufzeit bestimmen den Wert. Wer welche Umbauten bezahlt und in welchem Zustand die Fläche zurückgegeben wird, gehört in den Vertrag.

Einzelhandel

Schaufensterfront, Lauflage und zulässige Nutzung müssen zusammenpassen. Bei einem Verkauf zählt zusätzlich, wie lange der Mieter fest gebunden ist und ob er Verlängerungsoptionen hat.

Gastronomie mit Nachfolge

Oft übernimmt ein neuer Betreiber das Inventar gegen eine Ablöse. Wir bringen Vermieter, bisherigen und neuen Betreiber zusammen und prüfen Konzept und Finanzierung. Eine nötige Gaststättenerlaubnis ist an die Person des Betreibers gebunden und wird vom Nachfolger neu beantragt.

Hallen und Logistik

Deckenhöhe, Tore, Bodenlast, Zufahrt und Außenflächen entscheiden. Wir stellen die technischen Daten so zusammen, dass Nutzer und Käufer schnell entscheiden können.

Indexmiete und Laufzeit

Wie lange ein Mieter fest gebunden ist und wie sich die Miete anpasst, bestimmt bei vermieteten Gewerbeobjekten den Kaufpreis. Wir stellen Laufzeiten, Optionen und Anpassungsklauseln für jeden Vertrag übersichtlich dar.

Umsatzsteuer bei der Vermietung

Der Vermieter darf nur dann zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Mieter die Räume für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 2 UStG). Wir fragen das vor Vertragsschluss ab und halten es im Mietvertrag fest.

Diese Unterlagen brauchen wir.

Was fehlt, besorgen wir. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn sind, desto schneller entscheiden Interessenten.

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Grundrisse und Flächenaufstellung nach Nutzung
  • Baugenehmigung mit der genehmigten Nutzung
  • Gewerbemietverträge mit Nachträgen, Optionen und Anpassungsklauseln
  • Mieterliste mit Laufzeiten, Mieten und Sicherheiten
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Energieausweis
  • Angaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Mieten
  • Bei Gesellschaften: Handelsregisterauszug (Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz)

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Gilt die Mietpreisbremse für Gewerbe?

Nein. Für Gewerbe gilt die Mietpreisbremse nicht. Miethöhe, Laufzeit und Mietanpassung sind weitgehend frei vereinbar.

Wie hoch darf die Kaution bei Gewerbe sein?

Die Höhe ist frei vereinbar. Üblich sind Barkaution, Bürgschaft oder Kautionsversicherung.

Wer zahlt die Provision?

Bei Gewerbeflächen zur Miete und beim Verkauf von Gewerbeimmobilien ist die Provision frei vereinbar. Wer sie in welcher Höhe trägt, vereinbaren wir vor Beginn schriftlich.

Was ist eine Indexmiete?

Die Miete folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, nach oben wie nach unten. Bei Gewerbemietverträgen hängt die Wirksamkeit der Klausel unter anderem von der Vertragslaufzeit ab (Preisklauselgesetz).

Wie prüfen Sie gewerbliche Mietinteressenten?

Mit Handelsregisterauszug, Konzept und Bonitätsauskunft, bei Gründern zusätzlich mit Finanzierungsnachweis. Sie erhalten eine begründete Empfehlung, die Entscheidung treffen Sie.

Fällt beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie Umsatzsteuer an?

Der Verkauf eines Grundstücks ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). Bei vermieteten Gewerbeobjekten kommen eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) oder eine Option zur Umsatzsteuer im notariellen Kaufvertrag (§ 9 Abs. 3 UStG) in Betracht. Welche Lösung passt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Eine Steuerberatung leisten wir nicht.

Begleiten Sie auch die Nachfolge in der Gastronomie?

Ja. Wir bringen Vermieter, bisherigen und neuen Betreiber zusammen, prüfen Konzept und Finanzierung des Nachfolgers und holen die Zustimmung des Vermieters ein.

Gewerbeobjekt anbieten.

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Antwort innerhalb eines Werktags.