Haus verkaufen

Ein Haus verkaufen, gründlich vorbereitet.

Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Villa. Beim Haus bestimmen Grundstück, Bausubstanz und Energiezustand den Preis mindestens so sehr wie die Wohnfläche.

Was beim Haus anders ist

Wer ein Haus kauft, kauft das Grundstück mit.

Käufer und Banken sehen sich beim Haus nicht nur die Räume an. Sie fragen nach Grundstücksgrenzen, Zufahrt und Baulasten und danach, ob Anbauten, Garage, Wintergarten oder ein ausgebautes Dachgeschoss genehmigt sind. Antworten geben die Flurkarte vom Vermessungsamt, das Baulastenverzeichnis und die Bauakte beim Bezirksamt.

Der Energieausweis wiegt beim Haus schwerer als bei einer Wohnung, weil der Käufer Heizung, Dach und Fenster allein trägt. Liegt ein Ausweis vor, gehören seine Kennwerte schon in die Anzeige (§ 87 GModG, früher GEG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis nötig, es sei denn, das Gebäude erreicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977.

Für den Preis zählen neben Wohnfläche und Zustand vor allem Grundstücksgröße und Lage. Bei selbst genutzten Häusern betrachten Bewerter häufig die Substanz, ergänzt um Vergleichspreise. Den Bodenrichtwert Ihrer Lage können Sie im Portal BORIS Berlin selbst nachsehen. Mehr dazu im Beitrag Immobilienbewertung Berlin.

Welche Häuser wir verkaufen.

  • Einfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Zweifamilienhäuser, auch mit Einliegerwohnung
  • Villen und Stadthäuser
  • Häuser auf großen Grundstücken
  • Geerbte Häuser und Häuser aus Erbengemeinschaften

Was wir übernehmen.

Grundstück und Baurecht

  • Grundbuch, Flurkarte und Baulastenverzeichnis prüfen
  • Genehmigungen für Anbauten, Garage und Dachausbau klären
  • Bodenrichtwert und Grundstücksgröße einordnen

Haus und Energie

  • Besichtigung mit Blick auf Dach, Heizung, Fenster und Keller
  • Energieausweis veranlassen, falls er fehlt
  • Modernisierungen mit Belegen zusammenstellen

Vermarktung und Abschluss

  • Fotos, Grundrisse und Exposé
  • Besichtigungen mit Vorauswahl, abgestimmt auf Ihren Alltag
  • Finanzierungsprüfung der Käufer, Notartermin und Übergabe mit Protokoll
ProvisionDie Provision vereinbaren wir vor Beginn der Vermarktung schriftlich. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt: Zahlen Käufer und Verkäufer Provision, dann in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Soll der Käufer die Provision des Verkäufers übernehmen, höchstens zur Hälfte (§ 656d BGB).

Ablauf.

  1. Besichtigung

    Wir sehen uns Haus und Grundstück an und klären Ihre Ziele: Preis, Zeitraum, Auszugstermin.

  2. Preis und Unterlagen

    Begründete Preiseinschätzung, Angebot mit klarer Provision, Unterlagen vom Grundbuch bis zum Energieausweis.

  3. Vermarktung

    Exposé, Portale oder diskrete Ansprache, Besichtigungen und Rückmeldung an Sie.

  4. Notar und Übergabe

    Finanzierungsprüfung, Kaufvertrag, Notartermin, Übergabe mit Zählerständen und Schlüsseln.

Typische Situationen beim Hausverkauf.

Sie wohnen noch im Haus

Besichtigungen legen wir so, dass sie in Ihren Alltag passen. Den Übergabetermin halten wir im Kaufvertrag so fest, dass Sie in Ruhe umziehen können.

Älteres Haus mit Modernisierungsbedarf

Käufer rechnen anstehende Arbeiten gegen den Preis. Wir stellen zusammen, was wann erneuert wurde, damit die Verhandlung auf Belegen beruht und nicht auf Schätzungen.

Anbau ohne Genehmigung

Das gehört vor der Vermarktung auf den Tisch. Wir sehen uns die Bauakte an und besprechen mit Ihnen, wie der Punkt im Exposé und im Kaufvertrag offen dargestellt wird. Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, klärt ein Architekt mit der Bauaufsicht.

Geerbte Immobilie und Erbengemeinschaft

Für den Verkauf müssen die Erben im Grundbuch stehen oder sich durch Erbschein beziehungsweise notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausweisen (§ 35 GBO). Bei mehreren Erben braucht es die Zustimmung aller. Wir stimmen den Ablauf mit allen Beteiligten ab und halten jeden auf demselben Stand. Mehr im Beitrag Immobilie verkaufen in der Erbengemeinschaft.

Trennung und Scheidung

Gehört die Immobilie beiden Partnern, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Wir vermarkten neutral, informieren beide Seiten gleich und sorgen für einen nachvollziehbaren Preis.

Diskreter Verkauf

Sie möchten nicht, dass Ihr Objekt auf Portalen erscheint? Dann sprechen wir ausgewählte Käufer direkt an, mit Exposé erst nach Vertraulichkeitszusage.

Diese Unterlagen brauchen wir.

Was fehlt, besorgen wir. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn sind, desto schneller entscheiden Interessenten.

Checkliste zum Ausdrucken

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte)
  • Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung, soweit vorhanden
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen an Dach, Heizung, Fenstern und Leitungen
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Personalausweis der Eigentümer (Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz)

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie wird der Preis eines Hauses ermittelt?

Wir sehen uns Haus und Grundstück an und vergleichen mit Verkäufen in der Umgebung. Neben Vergleichspreisen zählen bei Häusern die Substanz, also Baujahr, Zustand und Modernisierungen, sowie der Bodenwert. Die Preiseinschätzung ist kostenlos und unverbindlich und kommt persönlich von der Geschäftsführung.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja, in den meisten Fällen. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und liegt er vor, gehören die wichtigsten Kennwerte schon in die Anzeige (§ 80 Abs. 4, § 87 GModG, früher GEG). Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler. Fehlt der Ausweis, veranlassen wir ihn.

Wie hoch ist die Provision und wer zahlt sie?

Die Provision vereinbaren wir vor Beginn der Vermarktung schriftlich. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt: Zahlen Käufer und Verkäufer Provision, dann in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Soll der Käufer die Provision des Verkäufers übernehmen, höchstens zur Hälfte (§ 656d BGB). Bei anderen Objekten wie Mehrfamilienhäusern, Gewerbe oder Grundstücken ist die Verteilung frei vereinbar.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt vor allem von Preis, Lage und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Mit marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen finden sich Käufer deutlich schneller. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Übergabe in der Regel noch einige Wochen, bis Kaufpreis und Grundbuch geregelt sind.

Was ist, wenn ein Anbau nicht genehmigt ist?

Das sollte vor der Vermarktung geklärt und offen dargestellt werden. Wir sehen uns die Bauakte beim Bezirksamt an und besprechen mit Ihnen, wie der Punkt im Exposé und im Kaufvertrag behandelt wird. Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, klärt ein Architekt mit der Bauaufsicht.

Kann ich verkaufen, während ich noch selbst darin wohne?

Ja. Besichtigungen stimmen wir mit Ihnen ab, und den Übergabetermin legen wir im Kaufvertrag so fest, dass er zu Ihrem Umzug passt.

Fällt beim Verkauf Steuer an?

Bei privat gehaltenen Immobilien kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Ausgenommen ist in der Regel, was Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bitte klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrer Steuerberatung, eine Steuerberatung leisten wir nicht.

Haus zum Verkauf anbieten.

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Antwort innerhalb eines Werktags.