HEPA ImmobilienHEPA Immobilien GmbH · Kantstraße 154a, 10623 Berlin · +49 30 467 268 118

Ratgeber · Checkliste

Unterlagen für den Immobilienverkauf.

Was Sie für den Verkauf von Haus oder Eigentumswohnung brauchen, wo Sie es erhalten und wofür Käufer, Bank und Notar es verlangen. Zum Abhaken beim Zusammenstellen.

Für jede Immobilie
ErledigtUnterlageWo erhältlichWofür
GrundbuchauszugGrundbuchamt beim AmtsgerichtEigentum, Rechte, Grundschulden
FlurkarteVermessungsamt des BezirksGrenzen, Lage der Gebäude
EnergieausweisAussteller nach § 88 GModG, bei ETW über die VerwaltungVorlage bei Besichtigung, Anzeigenangaben
Baupläne, Baugenehmigungeigene Unterlagen, Bauakte beim Bezirksamtgenehmigter Zustand
Wohnflächenberechnungeigene Unterlagen, Architekt oder AufmaßPreis je m², Finanzierung
Modernisierungsnachweiseeigene UnterlagenZustand, Investitionsbedarf
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
ErledigtUnterlageWo erhältlichWofür
Teilungserklärung mit AufteilungsplanGrundbuchamt, VerwaltungSondereigentum, Kostenverteilung
Versammlungsprotokolle, Beschluss-SammlungVerwaltungSanierungen, Sonderumlagen
Wirtschaftsplan, JahresabrechnungVerwaltungHausgeld
VermögensberichtVerwaltungStand der Erhaltungsrücklage
Zustimmung nach § 12 WEG, falls vereinbartVerwaltungWirksamkeit des Verkaufs
Zusätzlich bei vermieteten Objekten
ErledigtUnterlageWo erhältlichWofür
Mietverträge mit Nachträgeneigene Unterlagen, HausverwaltungVertragseintritt, Ertrag
Mieterlisteeigene Unterlagen, HausverwaltungÜberblick Mieten und Flächen
KautionsnachweiseBank, HausverwaltungÜbergabe nach § 566a BGB
Betriebskostenabrechnungeneigene Unterlagen, HausverwaltungUmlage, offene Nachforderungen
Auskünfte der Behörden
ErledigtUnterlageWo erhältlichWofür
Auskunft BaulastenverzeichnisBau- und Wohnungsaufsicht des BezirksamtsBaulasten außerhalb des Grundbuchs
Auskunft BodenbelastungskatasterUmwelt- und Naturschutzamt des BezirksAltlasten

Stand 29.09.2026. Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Energieausweis nach §§ 80, 87 GModG (früher GEG).

Was fehlt, besorgen wir. Wir prüfen die Unterlagen vor dem Start der Vermarktung auf Lücken.