Rechner · Kauf
Kaufnebenkosten Rechner für Berlin und Brandenburg
Was kommt zum Kaufpreis hinzu? Geben Sie den Kaufpreis ein und wählen Sie das Bundesland. Der Rechner zeigt Grunderwerbsteuer, Maklerprovision sowie Notar und Grundbuch einzeln und als Summe.
Ergebnis
Bitte einen Kaufpreis eingeben.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Kaufvertrag, Steuerbescheid und Kostenrechnungen von Notar und Grundbuchamt.
So wird gerechnet
Alle drei Posten werden als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet und addiert.
Gesamtkosten = Kaufpreis + Kaufnebenkosten
Grunderwerbsteuer
Den Steuersatz legen die Länder fest. In Berlin beträgt er 6 Prozent, in Brandenburg 6,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, beim Kauf der Kaufpreis (§§ 8, 9 GrEStG). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). Ein separat vereinbarter Preis für bewegliches Inventar zählt grundsätzlich nicht dazu.
Maklerprovision
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. 3,57 Prozent entsprechen 3 Prozent zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) und sind in Berlin bei Wohnungen und Einfamilienhäusern übliche Praxis. Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen beide Seiten in gleicher Höhe zahlen (Halbteilung nach § 656c BGB, § 656b BGB). Kaufen Sie ohne Makler, setzen Sie den Wert auf 0.
Notar und Grundbuch
Die 1,5 Prozent sind ein grober Richtwert, keine gesetzliche Größe. Die tatsächlichen Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert und den einzelnen Tätigkeiten ab, etwa einer zusätzlichen Grundschuldbestellung.
Beispiel
Wohnung in Berlin für 450.000 EUR: Grunderwerbsteuer 27.000 EUR, Maklerprovision 3,57 Prozent 16.065 EUR, Notar und Grundbuch 1,5 Prozent 6.750 EUR. Kaufnebenkosten zusammen 49.815 EUR, Gesamtkosten 499.815 EUR.
Quellen und Stand
- Berlin 6 Prozent: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Grunderwerbsteuer, für Erwerbsvorgänge ab 01.01.2014. Abgerufen am 08.10.2026.
- Brandenburg 6,5 Prozent: § 1 des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, anzuwenden ab 01.07.2015 (§ 2), bravors.brandenburg.de. Abgerufen am 08.10.2026.
- §§ 8, 9, 11, 15 GrEStG, § 656b und § 656c BGB, § 12 Abs. 1 UStG: Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026.
- Maklerprovision 3,57 Prozent: in Berlin übliche Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Notar und Grundbuch 1,5 Prozent: grober Richtwert der HEPA Immobilien GmbH, Stand 08.10.2026.
Häufige Fragen
Fragen zu den Kaufnebenkosten.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Berlin?
Fest steht die Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent des Kaufpreises. Für Notar und Grundbuch rechnet der Rechner mit einem groben Richtwert von 1,5 Prozent. Ist ein Makler beteiligt, kommt der vereinbarte Käuferanteil hinzu, in Berlin häufig 3,57 Prozent. Zusammen sind das in diesem Beispiel 11,07 Prozent des Kaufpreises.
Wird die Grunderwerbsteuer auf den ganzen Kaufpreis berechnet?
Sie bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG), beim Kauf also nach dem Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Wird für bewegliches Inventar ein eigener Preis vereinbart, gehört dieser Teil grundsätzlich nicht dazu. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). Mehr zur Grunderwerbsteuer.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Das hängt vom Maklervertrag ab. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt die Halbteilung: Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen sich Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB in Verbindung mit § 656b BGB). Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Grundstücken gilt diese Regel nicht. Mehr zur Maklerprovision.
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Das Finanzamt darf eine längere Frist setzen. Erst nach Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist.
Wie genau ist der Wert für Notar und Grundbuch?
Er ist bewusst nur ein grober Richtwert. Die tatsächlichen Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Geschäftswert und von den einzelnen Tätigkeiten ab, zum Beispiel ob zusätzlich eine Grundschuld für die Finanzierung bestellt wird. Den genauen Betrag nennt Ihnen das Notariat vorab.
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